Regelung zum Cannabiskonsum im TC Brackel
ACHTUNG!!!
Nach Legalisierung des Konsums von Cannabis gilt für den Aufenthalt auf unserer Anlage gemäß des zum 1. April in Kraft getretenen Cannabisgesetzes nach §5:
„Konsumverbot
(1) Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Nähe von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten.
(2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
1. in Schulen und deren Sichtweite
2. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite
3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite
4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite
...“
Demnach ist der Konsum und das Mitführen von Cannabis auf unserer Tennisanlage zu unterlassen. Bei Zuwiderhandeln behalten wir es als unser Hausrecht vor, die entsprechenden Personen von der Anlage zu Verweisen.
Der Vorstand des TC Brackel